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AGBs

§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Vertragsbedingungen der Alpena Energy Solutions GmbH gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Bestandteil des Vertrages.
 
§2 Vertragsabschluss
Auf Grundlage eines ersten, regelmäßig telefonisch geführten Gespräches, erstellt die Alpena Energy Solutions GmbH dem Auftraggeber ein Angebot. Diese Angebot enthält eine Kostenermittlung sowie eine Ertragsprognose. Dem Auftraggeber werden mit dem Angebot Unterlagen zusammen mit einer zweifachen Ausfertigung der vorliegenden Vertragsunterlagen ausgehändigt. Durch Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars macht der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot. Der Auftraggeber hält sich an diese Angebot für drei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch die Alpena Energy Solutions GmbH zustande. Die Unterschrift des Fachberaters gilt hierbei jedoch nicht als Vertragsannahme. Erfolgt innerhalb der Bindungsfrist keine Annahme durch die Alpena Energy Solutions GmbH, kann der Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens einer Woche setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf das Angebot erlischt. In jedem Fall erlischt das Angebot des Auftraggebers, wenn es von der Alpena Energy Solutions GmbH nicht innerhalb von sechs Wochen angenommen wird. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
 
§3 Leistungsumfang
Die Alpena Energy Solutions GmbH schuldet die Lieferung der Energiegewinnungsanlage in dem sich aus der Beschreibung ergebenden Umfang. Dies umfasst auch die Schaffung der technischen Vorraus-setzungen für einen Energieverbrauch des erzeugten Stromes, sowie gegebenenfalls zusätzlicher Vorraussetzungen für den Anschluss der Solaranlage an das öffentliche Stromnetz durch den Netzbetreiber. Die Alpena Energy Solutions GmbH schuldet nicht die Schaffung der rechtlichen Vorraussetzungen. Soweit öffentlich rechtliche oder privatrechtliche Zustimmungen, Genehmigungen oder Mitteilungen erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese selbst einzuholen und trägt für denen Vorliegen die Verantwortung. Auch schuldet die Alpena Energy Solutions GmbH keine statische Überprüfung des Gebäudes sowie keine Integration der Anlage in eine gegebenenfalls beste-hende Blitz- und Überspannungsschutztechnik. Vom Leistungsumfang ausgenommen ist darüber hinaus die Klärung rechtlicher und steuerlicher Fragen.
 
§4 Reihenfolge der Vertragsbestandteile:
Im Fall von Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
– Auftrag
– Sonstige Vereinbarungen (Anlage 1)
– Anlagenbeschreibung (Anlage 2)
– Vertragsbedingungen (Anlage 3)
 
§5 Zahlungsmodalitäten
Auf die vereinbarte Vergütung darf die Alpena Energy Solutions GmbH
Abschlagszahlungen wie folgt verlangen:
– 50% der vereinbarten Bruttovergütung nach Vertragsabschluss und Ablauf der Widerrufsfrist
– 40% der vereinbarten Bruttovergütung nach Montage der Photovoltaikmodule, jedoch vor Montage eines gegebenenfalls beauftragten Energiespeichers oder Wärmepumpe
– 10% der vereinbarten Bruttovergütung nach Montage eines gegebenenfalls beauftragten Energiespeichers oder Wärmepumpe und/
oder Inbetriebfähigkeit der Anlage
 
§6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Anlagen und Anlagenkomponenten bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche der Alpena Energy Solutions GmbH aus diesem Vertrag Eigentum der Alpena Energy Solutions GmbH. Sollte sich der Auftraggeber mit der Zahlung von zumindest 25% der Gesamtvergütung länger als einen Monat in Verzug befinden, so ist die Alpena Energy Solutions GmbH nach vorheriger Androhung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche berechtigt, die Anlage zurückzufordern, gegebenenfalls abzubauen und zu verwerten. Der Verwertungserlös ist – abzüglich der Kosten für die Demontage und Verwertung – auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers anzurechnen. Ein gegebenenfalls verbleibender Überschuss ist an den Auftraggeber auszukehren. Kündigung: Das Bestehen eines Kündigungsrechtes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sofern dem Auftraggeber ein freies Kündigungsrecht zusteht und dieses ausgeübt wird, wird vermutet, das die Alpena Energy Solutions GmbH für den noch erbrachten Teil der Leistung eine Vergütung in Höhe von 10% der darauf entfallenden vereinbarten Vergütung zusteht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer, der Alpena Energy Solutions GmbH bleibt der Nachweis geringerer Aufwendungsersparnis unbenommen. Gleiches gilt für den Nachweis anderweitigen Erwerbes.
 
§7 Gewährleistung
Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Angaben der Alpena Energy Solutions GmbH zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Maße, Toleranzen, technische Daten) sowie die Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetztem Zweck eine genaue Übereinstimmung vor-aussetzt. Bei derartigen Handelt es sich nicht um vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale, sondern um Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung und Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht beeinträchtigen. Sollte der tatsächliche Ertrag der Photovoltaikanlage oder die tatsächliche Energieersparnis hinter einer von der Alpena Energy Solutions GmbH erstellten Prognose zurückbleiben, so stellt dies für sich genommen keinen Sachmangel dar. Bei den rausgereichten Prognosen handelt es sich lediglich um eine Schätzung, welche aufgrund vielfältiger Umstände in beide Richtungen von den tatsächlich erzielten Ergebnissen abweichen kann. Soweit für einzelne Bestandteile der Anlage Hersteller-garantien gewährt werden, tritt die Alpena Energy Solutions GmbH dem Auftraggeber alle Garantie-pansprüche gegen den jeweiligen Hersteller ab. Für die Erfüllung der Herstellergarantie haftet die Alpena Energy Solutions GmbH jedoch nicht. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere die Hersteller von Wärmepumpen ihre Garantieleistungen üblicherweise davon abhängig machen, dass der Auftraggeber einen Wartungsvertrag mit einem anerkannten Fachunternehmen abschließt und auch erfüllt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
 
§8 Gewährleistung
Die vertragliche und deiktische Haftung der Alpena Energy Solutions GmbH für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Insoweit haftet die Alpena Energy Solutions GmbH für jedwedes Verschulden. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Alpena Energy Solutions GmbH nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Ausgenommen von dieser Beschränkung ist wiederum die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Alpena Energy Solutions GmbH.
 
§9 Gewährleistung
Die Alpena Energy Solutions GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
 
§10 Gewährleistung
Wurde der Vertrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt geschlossen, sigelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vier Wochen ab Vertragsabschluss von dem Vertrag zurückzutreten, wenn er gegenüber der Alpena Energy Solutions GmbH nachweist, dass eine Finanzierung fehlgeschlagen ist. Die Finanzierung gilt als fehlgeschlagen, wenn drei Finanzinstitute eine schriftliche Ablehnung erteilen, wobei zumindest eines dieser Finanzinstitute durch die Alpena Energy Solutions GmbH zu benennen ist. Der Rücktritt nach dieser Vorschrift bleibt für den Auftraggeber kostenfrei. Sollte die vierwöchige Rücktrittsfrist des Auftraggebers verstreichen, ohne dass dieser das Zustandekommen oder Fehlschlagen einer Finanzierung gegenüber der Alpena Energy Solutions GmbH nachgewiesen hat, so kann die Alpena Energy Solutions GmbH Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Alpena Energy Solutions GmbH dies vorher angedroht und eine zumindest einwöchige Nachfrist zur Erbringung des Nachweises gesetzt hat. Als Schadensersatz statt der Leistung kann die Alpena Energy Solutions GmbH den ihr entgangenen Gewinn von dem Auftraggeber ersetzt verlangen. Verlangt die Alpena Energy Solutions GmbH Schadenersatz, so beträgt dieser 10% der Auftragssumme. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Alpena Energy Solutions GmbH einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.
 
§11 Gewährleistung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (Alpena Energy Solutions GmbH, Ludwigstr. 31c, 83435 Bad Reichenhall, E-Mail: widerruf@alpenaenergy.de, Telefonnummer: +49 8651 / 903 99 94 , Telefax: +49 8651 / 903 97 43) Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertrag durch den Auftraggeber widerrufen wird, hat die Alpena Energy Solutions GmbH alle Zahlungen, die erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von der Alpena Energy Solutions GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Alpena Energy Solutions GmbH eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Passiv Energy GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen der Rückzahlung dem Auftraggeber Entgelte berechnet. Hat der Auftraggeber verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die Alpena Energy Solutions GmbH über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
 
§12 Elektroarbeiten
Voraussetzung: Speicher und der WR befinden sich im selben Gebäude der verbauten Photovoltaik-Anlage & Zählerschrank nach aktueller TAB sowie 1 Freier Zählerplatz und 4 freie Hutschienen.
– Stromspeicher mit Cloud Zähler verbinden
– Stromspeicher AC technisch mit Zähler verbinden
– Dynamische Leistungsreduzierung 70% Variante
– Arbeiten am Stromverteilungskasten
– Verlegen der Zuleitung vom Wechselrichter zum Zähleranschlusskasten und Installation des Potentialausgleiches
– Errichtung und Anschluss der Unterverteilung Voraussetzung ist der Netzverknüpfungspunkt des vorhandenen Hausanschlusses. (Wenn nicht am Hausanschluss eingespeist werden kann, muss dieser Punkt neu kalkuliert werden, z.B. neuer Zählerschrank.)
– EVU Anmeldung der Anlage
– Fertigstellungsmeldung ans EVU
– Inbetriebnahme der Anlage
– Erstellung des Abnahmeprotokolls
 
§13 Elektroarbeiten
Bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage kann es passieren, das ältere oder brüchige Ziegel reißen. Hier ist der Auftraggeber in der Verantwortung und muss dafür Sorge tragen, dass er jederzeit Ersatzziegel zur Verfügung stellen kann. Der Auftraggeber wird dann von der Alpena Energy Solutions GmbH darauf hingewiesen, dass diese Ziegel ausgetauscht werden müssen.
 
§13.1 Spezifikum
Auf Grund gesamtwirtschaftlicher Umstände kann es zu signifikanten Preiserhöhungen kommen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber nicht bekannt waren und somit den vertraglichen Nettokaufpreis in Euro übersteigt. Die Alpena Energy Solutions GmbH wird die Preiserhöhungen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber einvernehmlich in der Schlussrechnung weiterbelastet.
 
§14 Ertragsberechnung und Prognosen
Bei der Ertragsberechnung/Prognosen handelt es sich um eine unverbindliche Modellrechnung. Die tatsächliche zukünftige Leistungsfähigkeit der Anlage kann nicht exakt im Vorfeld berechnet bzw. erfasst werden. Daher kann die tatsächliche Leistung höher sowie auch niedriger als prognostiziert ausfallen. Bei Änderungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz bleibt der Kaufvertrag davon unberührt. Werte in den Modellrechnungen sind pauschal, der Energieverbrauch oder auch die Stromkostenveränderungen können daher nur geschätzt werden. Der Kunde/Auftraggeber/Besteller ist ausdrücklich und ausführlich über diesen Sachverhalt informiert. Die Modellrechnung ist nicht Vertragsbestandteil. Belegungspläne und bildliche Darstellungen dienen nur der Orientierung und sind als Beispiele zu sehen. Die Angaben sind nicht verbindlich. Alpena Energy Solutions GmbH ist ausdrücklich frei bei der Wahl der Komponenten – sofern sich die bestellte Nennleistung der Stromerzeugungsanlage nicht nachteilig für den Kunden/Auftraggeber/Besteller verändert.
 
§15 Mitwirkungspflicht
Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, hat er der Alpena Energy Solutions GmbH hierdurch entstandene Mehrkosten zu erstatten. Es ist die Verpflichtung des Kunden, das Vorliegen der baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Montage der Photovoltaik-Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicherzustellen. Der Kunde hat sämtliche für den Bauend den Betrieb der Photovoltaik-Anlage erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten und eigenes Risiko einzuholen. Der Kunde stellt das Vorliegen sämtlicher statischer Anforderungen und sonstiger Anforderungen der Gebäudestabilität, insbesondere in Bezug auf die Dachkonstruktion, die für die Montage der Photovoltaik-Anlage erforderlich sind, sicher und erbringt hierüber auf Anforderung der Passiv Energy GmbH einen aussagekräftigen schriftlichen Nachweis. Darüber hinaus ist der Kunde beim Kauf einer Stromerzeugungsanlage dazu verpflichtet, eine funktionsfähige Internetverbindung zur Verfügung zu stellen. Für Nachteile, die sich aus einer nicht zur Verfügung gestellten oder nicht funktionierenden Internetverbindung ergeben, haftet die Alpena Energy Solutions GmbH ausdrücklich nicht.
 
§16 Lieferzeiten
Die Lieferzeit und der Installationszeitraum kann sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller oder aus Gründen höherer Gewalt verändern und auf einen Zeitraum von 5-12 Monaten hinauszögern. Wir sind natürlich stets bemüht, das Projekt so schnell wie möglich umzusetzen, können aber nichts an Lieferschwierigkeiten oder höherer Gewalt ändern.
 
§17 Gerichtsstand
Für beide Parteien ist der Gerichtsstand……. , Sitz der Firma Alpena Energy Solutions GmbH, Ludwigstr. 31c, 834356 Bad Reichenhall